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Wichtige Punkte des neuen
Entwurfes zur 4. Änderung des Gentechnikgesetzes
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Minister Seehofer schlägt
vor:
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Unsere Meinung:
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Die Abstandswerte von
transgenem Mais zu konventionellem Mais sollen 150 Meter und 300 Meter zu
ökologischen Maispflanzen betragen
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Diese Abstände sind viel zu
gering und führen auf jeden Fall zu Verunreinigungen von
Nachbarfeldern. Es wird eine niedrigschwellige Grundverschmutzung des
gesamten Saatgutes inkaufge-nommen. Die Verbraucher haben keine
Wahlfreiheit mehr. |
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Private Absprachen
Durch private Absprachen
können gesetzliche Regelungen, wie 150 Meter Mindestabstand von
Gentechnikfeldern zu konventionellen Feldern, unterlaufen werden.
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Das würde wiederum zu einer
unkontrollierten Verbreitung von gentechnisch veränderten Organismen
führen. Der Verbraucher hat keine Wahlfreiheit mehr. |
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Haftungsfrage
Gentechnische
Verunreinigungen sollen erst ab einem Schwellenwert von 0,9 % zur
Haftung des Verursachers führen. |
Gentechnische Verunreinigungen müssen
unter 0,9 % bereits ab der Nachweisgrenze
(0,1 %) zum Haftungsfall führen.
Konventionell und ökologisch arbeitenden Bauern, deren Felder
beispielsweise mit 0,3 % verunreinigt werden, könnten existenziell
gefährdet werden, da
ihr Saatgut unverkäuflich wird. |
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Erleichterung von
Freisetzungsversuchen
Minister Seehofer schlägt
vereinfachte Verfahren für Gentechnikexperimente unter freiem Himmel
vor. Auf eine einmal erteilte Genehmigung darf künftig eine beliebige
Zahl Freisetzungen auf verschiedenen Standorten erfolgen.
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Das beschneidet das Recht der
Bürger sich an öffentlichen Verfahren in Form von Einwendungen zu
beteiligen. |
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Bedenken von Imkern
werden überhaupt nicht
beachtet in diesem Entwurf. |
Mehr als 70 % unserer Obst-
und Gemüsesorten wären aus unseren Regalen
verschwunden, wenn es die Biene nicht gäbe. Nach Schwein und Rind ist
die Biene das drittwichtigste Nutztier.Wissenschaftlich konnte nicht
ausgeschlossen werden, dass das Bienensterben der USA durch
Gentechnikmais mit verursacht wurde.
Bt-Gift im Maispollen könnte den Darm der
Bienen so verändert haben, dass sie anfälliger für Parasiten wurden
Die Wichtigkeit dieser Thematik für uns alle wird vollkommen verkannt! |
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Standortregister
Der öffentlich einsehbare
Teil soll auf die Beschreibung der Gemarkung reduziert werden. Imker und
Landwirte müssen erst einen Antrag auf Weitergabe
der genauen Lage der Fläche stellen und glaubhaft darlegen, dass sie
ein besonderes Interesse und keine Feldzerstörung im Sinn haben. Der
Gentechnik-Landwirt muss mit
der Weitergabe der Information einverstanden sein. |
Die breite Mehrheit der
Bevölkerung wird in Zukunft keine Information über die Lage von
Gentechnik-Flächen mehr erhalten. Das ist zutiefst
undemokratisch. |